Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ übers Landratsamt/Gesundheitsamt

Ansprechpartner:
Verschiedene
Telefon:
0911 / 97 73 18 66
Telefax:
0911 / 97 73 18 03
E-Mail:
schwangerenberatung@lra-fue.bayern.de
Internet:
Hier auf www.landkreis-fuerth.de
Adresse:

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, 4. Stock
Öffnungszeiten:
Mo – Do 8 – 16 und Fr 8 – 13 Uhr und nach Vereinbarung

Information:
Die Fachkräfte der Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt/Gesundheitsamt vermitteln Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“. Dabei handelt es sich um spezielle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Die Leistungen können Sie erhalten, wenn Sie

  • in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (d.h. Ihr Nettoeinkommen darf bestimmte
    Grenzen nicht überschreiten)
  • in Bayern leben
  • sich in einer Konfliktlage befinden und
  • bereit sind eine persönliche Beratung anzunehmen.

Die Hilfen müssen geeignet sein, die Schwangerschaft und die Situation von Mutter und Kind zu erleichtern. Der Erstantrag muss während der Schwangerschaft gestellt werden, bei Bedarf sind weitere Anträge bis zum dritten Lebensjahr des Kindes möglich. Art und Höhe der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Situation im Einzelfall.