Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamts

Allgemeines zur wirtschaftlichen Jugendhilfe
Finanzierung von Einzelfallmaßnahmen der Jugendhilfe wie beispielsweise der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte oder eines Heims im Rahmen der Erziehungshilfe; die Unterbringung in einer Pflegestelle bis hin zu ambulanten Jugendhilfen.

Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der Jugendhilfe
Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr erhalten Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt oder bedroht ist.

Kostenbeitrag der Eltern bei Unterbringung eines Kindes
Wenn Kinder vom Jugendamt außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, haben die Eltern zu den Kosten einen Kostenbeitrag zu leisten.

Pflegegeld für Pflegekinder
Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen, haben sie Anspruch auf Vergütung ihrer Leistung. Das monatliche Pflegegeld ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Zuschuss zu Kosten der Tagespflege
Wenn ein Kind in eine qualifizierten Tagespflegestelle über das „fmf FamilienBüro“ vermittelt wurde, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt vollständig oder teilweise übernommen werden.

Zuschuss zur Kinderbetreuung und in Kindertageseinrichtungen
Wenn Eltern die Kosten für Krippe, Kindergarten, Hort, Tagespflege, Ganztags- oder Nachmittagsbetreuung der Schule nicht selbst aufbringen können, werden sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt vollständig oder teilweise bezahlt.