Zuschuss und Unterstützung für Kinder

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende in Fürth
Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität von Alleinerziehenden und ihren Kindern, wenn Zahlungen des anderen Elternteils ausbleiben. Berechtigt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist das Kind.

Unterstützung für bedürftige / benachteiligte Kinder und Jugendliche
Die Bürgerstiftung Fürth von Bürgern für Bürger unterstützt als Einzelfallhilfe bedürftige / benachteiligte Kinder und Jugendliche, vor allem im Bereich Sport , d.h. sie übernimmt Mitgliedsbeiträge für Vereine und Ausstattung (Kleidung, etc.).

Zuschuss zur Kinderbetreuung und in Kindertageseinrichtungen
Eltern, die den Besuch ihrer Kinder in der Krippe, im Kindergarten, Hort, in Ganztags- oder Nachmittagsbetreuungen, der Schule oder einer Tagespflegestelle nicht selbst finanzieren können, können vom Stadtjugendamt einen Zuschuss erhalten.