Beratung und Hilfen zum Kindesunterhalt durch das Jugendamt

Kontakt:
Herr Schreier, Frau Fichtner, Frau Bettermann
Telefon:
0911 / 97 41 578
0911 / 97 41 519
0911 / 97 41 577

E-Mail:
jga@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth
Anmeldung:
Mo 8 – 12, 13.30 – 16.30, Di, Do, Fr 8 – 12 Uhr, Mi geschlossen, sowie nach Vereinbarung

Information:

  1. Das Jugendamt berät den Elternteil, bei dem das Kind lebt, in allen Fragen des Kindesunterhalts und führt auf Wunsch auch Unterhaltsüberprüfungen durch. Das Beratungsangebot gilt auch für junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
  2. Wenn das Kind keinen Unterhalt bekommt, kann unter bestimmten Umständen das Jugendamt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erbringen.
  3. Wenn im Rahmen einer Trennung, Scheidung oder eines Unterhaltsstreits eine Einigung über die Höhe des Kindesunterhalts erzielt wurde, kann man beim Jugendamt diesen Unterhalt kostenfrei in einer Urkunde anerkennen lassen (Unterhaltstitel).