Vaterschaftsfeststellung – Beistandschaft durch das Jugendamt

Kontakt:
Herr Schreier, Frau Fichtner, Frau Bettermann
Telefon:
0911 / 97 41 578
0911 / 97 41 519
0911 / 97 41 577
Telefax:
0911 / 97 41 513
E-Mail:
jga@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth, Zi 222, 223, 246, 247
Öffnungszeiten:
Mo 8 – 12, 13.30 – 16.30, Di, Do, Fr 8 – 12 Uhr, Mi geschlossen sowie nach Vereinbarung

Information:
Bei der Vaterschaftsfeststellung handelt es sich – im Gegensatz zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung – um eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft. Die Klage kann sowohl durch das Kind, durch die Mutter, als auch durch den Mann, der sich für den Kindesvater hält, erhoben werden. Soweit das Kind minderjährig ist, wird die Klage häufig durch das Jugendamt als Beistand des Kindes erhoben.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes Fürth helfen bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Kindesunterhalt. Bitte einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.