Sorgerecht – Beratung durch die Sozialen Dienste des Jugendamts

Ansprechpartner:
Frau Tschiedel *
Telefon:
0911 / 97 41 971
Telefax:
0911 / 97 41 981
E-Mail:
sozialedienste@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth, 1. Stock
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag von 13.30 bis 16.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Information:
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes im Rechtsverkehr. Die Vorschriften zum Sorgerecht regeln unter anderem, wem die elterliche Sorge zusteht, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder was passiert, wenn Eltern sich trennen oder ein Elternteil verstirbt.
Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Recht der elterlichen Sorge. Es dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm in der Regel besonders nahe stehen, aufzubauen, aufrechtzuerhalten und zu fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen dem Kind die familiären Beziehungen möglichst erhalten bleiben.
Die Fachkräfte der Sozialen Dienste beraten und unterstützen in allen Fragen rund um das Thema „Personensorge“.
Die Beratung ist vertraulich, freiwillig und unterliegt den Datenschutzbestimmungen.

* von dort erfolgt die Weitervermittlung an die für den Stadtbezirk zuständigen Fachkräfte