Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Information / Termin:
Beurkundungstermine für Sorgeerklärungen bitte auf der Website der Stadt Fürth online vereinbaren:
https://services.fuerth.de/referat-iv-soziales-jugend-und-kultur/jugendamt-jga/abteilung-kindertagesstaetten/sachgebiet-beistandschaften-/-amtsvormundschaften-/-unterhaltsvorm/vaterschaftsanerkennung-und-erklaerung-der-gemeinsamen-elterlichen-sorge-beurkundung/

Telefon:
0911 / 974 15 11
Telefax:
0911 / 974 15 13
E-Mail:
jga@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth, Zi. 248
Öffnungszeiten:
Mo 8 – 12 und 13.30 – 16.30, Di, Do, Fr 8 – 12 Uhr, Mi geschlossen sowie nach Vereinbarung

Information:
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetz die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Unverheirateten Eltern können sich erst dann das Sorgerecht wie ein Ehepaar teilen, wenn sie sich beim Jugendamt eine Sorgeerklärung beurkunden lassen.
Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.
Bitte vereinbaren Sie mit Frau Schuh einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden!