Bestätigung über das alleinige Sorgerecht

Ansprechpartner:
Herr Mörtel, Frau Rummel, Frau Sessner
Telefon:
0911 / 97 41 558
0911 / 97 41 567
0911 / 97 41 465
Telefax:
0911 / 97 41 513
E-Mail:
jga@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz. 2, 90762 Fürth, Zi 238, 245
Öffnungszeiten:
Mo 8 – 12, 13.30 – 16.30, Di, Do, Fr 8 – 12 Uhr, Mi geschlossen sowie nach Vereinbarung

Information:
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetz die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Sie darf in allen Angelegenheiten alleine und ohne den Vater des Kindes entscheiden, trägt aber auch die alleinige Verantwortung. Als Nachweis des alleinigen Sorgerechts erhält die Mutter eine Bestätigung des Jugendamts („Negativbescheinigung“).
Die unverheirateten Eltern können sich erst dann das Sorgerecht für ihr Kind wie ein Ehepaar teilen, wenn sie sich beim Jugendamt eine Sorgeerklärung beurkunden lassen.