Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe / Soziale Dienste des Jugendamts
Die Jugendgerichtshilfe wird vom Jugendgericht herangezogen. Sie berät die jungen Straftäter und ihre Familien kompetent, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus.