Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld
Bayern zahlt den Eltern ein Landeserziehungsgeld. Es ist einkommensabhängig und beginnt im Anschluss an das Elterngeld oder ab dem Beginn der Adoptionspflege. Der Antrag kann frühestens ab Beginn des 9. Lebensmonats gestellt werden.