Kinderzuschlag

Alle Informationen zum Kinderzuschlag und der Antragstellung gibt es hier
Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Aufbauend auf dem Familienleistungsausgleich sollen einkommensschwache Familien zielgenau unterstützt werden, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind.

Voraussetzungen
Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • sie genug Einkommen für sich selbst haben und zusammen mit dem Kinderzuschlag den Bedarf Ihrer Familie decken können und
  • ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Höhe des Kinderzuschlages
Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ab 01.01.2022 209 Euro monatlich. Besteht das elterliche Einkommen ausschließlich aus Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe, ist die Zahlung von Kinderzuschlag nicht möglich.

Kinderzuschlag verstehen – HIER erfahren Sie mehr!