Hilfe zur Erziehung durch die Sozialen Dienste des Jugendamts

Ansprechpartner:
Frau Tschiedel*
Telefon:
0911 / 97 41 971
Telefax:
0911 / 97 41 981
Internet:
www.fuerth.de
E-Mail:
sozialedienste@fuerth.de
Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth, 1. Stock
Öffnungszeiten:
Mo – Fr von 8.30 – 10 Uhr und nach Vereinbarung

Information:
Unter dem Begriff der „Hilfen zur Erziehung“ wird ein breites Spektrum von gesetzlichen Hilfen im und außerhalb des Elternhauses zusammengefasst.
Die gesetzlichen Möglichkeiten auf Hilfe zur Erziehung haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn

  • eine dem Wohl ihres Kindes oder ihres Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht
    gewährleistet ist und
  • die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Personensorgeberechtigte, die das Gefühl haben, Hilfe, Rat oder Unterstützung zu benötigen, können sich an das Jugendamt wenden. Der Anstoß kann natürlich auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen: diese haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Eine Beratung erfolgt schnellstmöglich, kompetent und vertraulich. Ob und in welchem Umfang gesetzliche Hilfen in Anspruch genommen werden können treffen Mitarbeitende der Bezirkssozialarbeit zusammen mit den Ratsuchenden.

* von dort erfolgt die Weitervermittlung an die für den Stadtbezirk zuständigen Fachkräfte