Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderung im Rahmen der Jugendhilfe

Ansprechpartner:
Verschiedene
Telefon:
0911 / 974 19 71 (Vermittlung)
E-Mail: sozialedienste@fuerth.de

Adresse:
Sozialrathaus, Königsplatz 2, 90762 Fürth, Zi 138 / 139
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung

Information:
Beim Jugendamt haben Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der Regel bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder bedroht ist.
Zur Abklärung ist ein standardisiertes Diagnoseverfahren notwendig, das nur von speziellen Gutachterärzten durchgeführt werden kann.