Anlaufstellen und mehr im Ratgeber für den Trauerfall (PDF)
m “Ratgeber für den Trauerfall” erhalten Sie – neben Anlaufstellen zur Trauerbewältigung – Antworten auf die Frage, was im Sterbefall zu tun ist, sowie Informationen zu den Fürther Friedhöfen, Grabarten und Bestattungsformen, Grabnutzungsrechten und der Vorsorge für den Todesfall.
Bestattung- und Grabangelegenheiten
Nach der Beurkundung des Sterbefalles und Ausstellung der Sterbeurkunden ist der Sterbefall dem Standesamt, Bestattungsabteilung, anzuzeigen. Hier werden auch die Leistungen der Friedhofverwaltung beantragt. Mit Merkblatt für den Sterbefall zum Download.
Das evangelisch-lutherische Dekanat Fürth über Bestattungen
Im Internetportal des Dekanats Fürth ist eine eigene Seite „Die Bestattung“ eingerichtet mit Links zu den Themen „Bestattung“, „Fragen zu Tod und Sterben“, „Trauernetz“ und „Telefonseelsorge“.
Nicolaidis YoungWings Stiftung – Hilfe für junge Trauernde
Die Stiftung tritt für die Belange junger Witwen und Witwer und deren Kinder ein. Zu den Hilfsangeboten gehören Selbsthilfegruppen, Trauerbegleitung, finanzielle und rechtliche Beratung und spezielle Projekte für Kinder und Jugendliche.
Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen – Lacrima
Der Verlust eines Elternteils, eines Bruders oder einer Schwester durch den Tod ist für Kinder und Jugendliche ein schwerer Schock. Die Johanniter begleiten Kinder und Jugendliche bei ihrer Trauerarbeit und bieten Hilfe in den verschiedenen Trauerphasen.
Stebefall Anzeige / Beurkundung
Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Sterbeurkunde beantragen
Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.