Elterngeld

Beratungsstelle für Elterngeld in Nürnberg (zuständig auch für Fürth)
Die Regionalstelle Mittelfranken vom „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) berät und informiert Fürther Eltern vor Ort in der Bärenschanzstraße 8c in 90429 Nürnberg über alle Belange des Elterngeldes.
Tel: 0911 – 928 – 2469 (Mo-Fr, 8:00-12:00 Uhr) | E-Mail:  team11.mfr@zbfs.bayern.de

Broschüre Elterngeld und Elternzeit – Für Geburten ab 01.09.2021
Die vorliegende Broschüre informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit. Sie finden außerdem anschauliche Beispiele und hilfreiche Tipps, die Ihnen Ihre individuelle Planung erleichtern können.Die Broschüre umfasst zudem die Neuregelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Geburten ab dem 01.09.2021.Informationen zu den gesetzlichen Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie können Sie der Anlage zur Broschüre entnehmen.

Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – für Geburten bis 31.08.2021
Die Broschüre informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus sowie zur Elternzeit. Sie enthält außerdem anschauliche Beispiele und hilfreiche Tipps, die Ihnen Ihre individuelle Planung erleichtern können. Informationen zu den gesetzlichen Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie können Sie der Anlage zur Broschüre entnehmen.

Die Elterngeld-Varianten
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Elterngeld und ElterngeldPlus: Erklärvideos auf baer.bayern.de
Der bayerische Erziehungsratgeber informiert mit Erklärvideos über Elterngeld und ElterngeldPlus, den Antrag und die Wahlmöglichkeiten.

Elterngeld – Informationen des Bundesfamilienministeriums
Hier informiert das Bundesfamilienministerium samt Elterngeldrechner über das Elterngeld, das einen finanziellen Einbruch nach der Geburt eines Kindes vermeiden soll. Daher ersetzt es das entfallende Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils.

Elterngeld – Informationen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Das Elterngeld unterstützt frischgebackene Eltern finanziell nach der Geburt Ihres Kindes. Dies erleichtert ihnen, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken, um sich der Fürsorge ihres Babys zu widmen.

Elterngeld Online-Antrag

Hier haben Sie die Möglichkeit, einen vereinfachten und auf Sie abgestimmten Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu stellen. Zuständig fürs Elterngeld ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

ElterngeldPlus – Informationen des Bundesfamilienministeriums
ElterngeldPlus macht es leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate verlängern.

Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums
Die Höhe des Elterngeldes lässt sich im Internet über den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errechnen. Achtung: Der Elterngeldrechner liefert keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

U.a. zuständig für Leistungen nach dem Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz, das bayerische Landeserziehungsgeld, Leistungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, für die Familienservicestelle und das bayerische Landesjugendamt.

Vorsicht Elterngeld-Falle!
Väter, die für zwei Monate Eltern­geld beantragen wollen, müssen für die zwei Monate im Job einkommens­lose Eltern­zeit beim Chef beantragen. Wer statt­dessen noch vorhandenen Rest­urlaub für die „Vätermonate“ nimmt, bekommt gar kein Eltern­geld. Das hat das Bundes­sozialge­richt entschieden.