Vaterschaft

Vaterschaftsanerkennung – Beratung durch das Jugendamt
Bei unverheirateten Eltern muss der Vater beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen. Erst dadurch wird das rechtliche Verwandschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind begründet.

Vaterschaftsanfechtung – Beratung durch das Jugendamt
Ist der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater nicht der tatsächliche Erzeuger des Kindes oder bestehen diesbezüglich Zweifel, können sich die Betroffenen beim Jugendamt beraten lassen.

Vaterschaftsfeststellung – Beistandschaft durch das Jugendamt

Durch das Kind, die Kindesmutter, als auch den Mann, der sich für den Vater hält, kann Klage auf Vaterschaftsfeststellung erhoben werden. Das Jugendamt leistet Beistand und unterstützt bei allen Fragen der Vaterschaftsfeststellung und des Kindesunterhalts.